Aufgaben und Rechte des Elternbeirats

Gesetzliche Grundlagen

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern und Erziehungsberechtigten von Schülern einer Schule. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz BayEUG; die Mitwirkung der Eltern in der Schule ist somit nicht nur erwünscht, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

Die Größe des Elternbeirates hängt von der Anzahl der Schüler ab, wobei für den Elternbeirat des Christoph-Scheiner-Gymnasiums die gesetzliche Höchstgrenze von 12 Mitgliedern gilt.

Vertretung der Interessen von Eltern und Erziehungsberechtigten

Der Elternbeirat ist eine Einrichtung der Schule; er vertritt die Interessen aller Erziehungsberechtigten bzw. der Eltern volljähriger Schüler. Wenn Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, können Sie sich an die Beiratsmitglieder wenden. Auch bei der Lösung von Problemen, die sich im Gespräch mit den Lehrkräften, den Stufenbetreuern, Verbindungslehrern oder der Schulleitung nicht klären lassen, werden wir uns bemühen, Sie zu unterstützen.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist der Elternbeirat laufend im Gespräch mit Schulleitung, Lehrern, Personalrat und Schülern. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern werden gerne angenommen. Die Beratung und oft auch Entscheidung über die Problem- und Fragestellungen erfolgt in regelmäßigen Elternbeiratssitzungen. In wichtigen Fällen wird auch kurzfristig eine Sondersitzung abgehalten.

Drei gewählte Mitglieder des Elternbeirats nehmen an den Beratungen des Schulforums teil. Zwei weitere Mitglieder vertreten den Elternbeirat in der Landeselternvereinigung LEV.

Aufgaben und Rechte

Der Elternbeirat hat vielfältige Aufgaben zu erfüllen:

  • Vertretung der Interessen der Schüler und deren Erziehungsberechtigten
  • Information der Eltern
  • Beratung über Wünsche und Anregungen der Eltern
  • Förderung des Austauschs der Eltern untereinander
  • Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Lehrern und Eltern
  • Beratung über einen unterrichtsfreien Tag
  • Beratung über die Verwendung von Lernmitteln
  • Beratung über Dispziplinarverfahren und Teilnahme am Disziplinarausschuss

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des bayerischen Kultusministeriums.